Führerschein passt, Anhänger steht bereit — aber darf dein Auto ihn überhaupt ziehen? Zwei Werte im Fahrzeugschein geben die Antwort.
Die maximale Anhängelast legt der Autohersteller fest. Du findest sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I:
| Feld | Wert |
|---|---|
| O.1 | Anhängelast gebremst |
| O.2 | Anhängelast ungebremst |
| F.2 | Zulässige Gesamtmasse deines Autos (wichtig für die Führerscheinfrage) |
Diese Grenze gilt unabhängig vom Führerschein: Hat dein Auto nur 1.200 kg Anhängelast, darfst du keinen 1.350-kg-Anhänger voll ausladen — auch nicht mit BE-Führerschein. Bei älteren Fahrzeugscheinen (vor 2005) stehen die Werte unter Ziffer 28 und 29.
Die Stützlast ist das Gewicht, das senkrecht auf der Anhängerkupplung lasten darf — meist 50 bis 100 kg. Es gilt der kleinere der beiden Werte von Kupplung und Anhänger (steht auf dem Typenschild bzw. an der Deichsel).
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In der Zulassungsbescheinigung Teil I: Feld O.1 zeigt die gebremste, Feld O.2 die ungebremste Anhängelast. Bei Fahrzeugscheinen vor 2005 unter Ziffer 28 und 29.
Das Gewicht, das senkrecht auf der Anhängerkupplung lasten darf — typischerweise 50 bis 100 kg. Es gilt immer der kleinere Wert von Kupplung und Anhänger.
Nein. Die Anhängelast des Autos ist eine technische Grenze des Herstellers und gilt unabhängig von der Führerscheinklasse.
Zulässige Gesamtmasse minus Leergewicht des Anhängers. Bei einem typischen 750-kg-Planenanhänger bleiben je nach Modell etwa 550 bis 600 kg Zuladung.