Die kurze Antwort: mehr, als die meisten denken. Hier steht in 3 Minuten, was mit dem normalen Autoführerschein erlaubt ist — und wann du B96 oder BE brauchst.
Entscheidend ist nie das tatsächliche Gewicht auf der Waage, sondern die zulässige Gesamtmasse (zGM) aus den Fahrzeugpapieren — beim Auto und beim Anhänger jeweils Feld F.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Mit dem normalen Klasse-B-Führerschein gilt:
Beispiel: Dein Golf hat 1.900 kg zGM. Damit darfst du mit Klasse B einen Anhänger bis 1.600 kg zGM ziehen (1.900 + 1.600 = 3.500). Unsere gebremsten Mietanhänger mit 1.300 und 1.350 kg passen also hinter die meisten normalen PKW.
| Klasse | Was ist erlaubt? | Aufwand |
|---|---|---|
| B | Anhänger bis 750 kg immer; schwerere, wenn das Gespann max. 3.500 kg zGM hat | Hast du schon |
| B96 | Gespanne über 3.500 bis max. 4.250 kg zGM | Nur Tagesschulung in der Fahrschule, keine Prüfung |
| BE | Anhänger über 750 bis 3.500 kg zGM — Gespanne bis 7.000 kg | Pflichtfahrstunden + praktische Prüfung |
Alter „Klasse 3"-Führerschein (vor 1999)? Dann hast du Bestandsschutz — beim Umtausch wird automatisch BE (Schlüsselzahl 79.06) eingetragen.
Zusätzlich muss dein Auto den Anhänger auch technisch ziehen dürfen — Stichwort Anhängelast. Wie du die findest, steht in unserem Ratgeber Was darf mein Auto ziehen?
Humbaur 750 kg, Humbaur 1.300 kg oder Böckmann 1.350 kg mit Plane. 4 Stunden 20 €, 1 Tag 30 €, Kaution 50 €. Verfügbarkeit kurz per WhatsApp anfragen.
Ja, immer. Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mit Klasse B unabhängig vom Gewicht des Zugfahrzeugs gezogen werden.
Meistens ja: Erlaubt ist es, wenn die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht überschreitet. Bei einem Auto mit bis zu 2.200 kg zGM passt ein 1.300-kg-Anhänger also mit Klasse B.
B96 ist keine Prüfung, sondern nur eine rund siebenstündige Fahrerschulung in der Fahrschule — je nach Region etwa 300 bis 500 Euro. Danach wird die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eingetragen.
Immer die zulässige Gesamtmasse aus den Fahrzeugpapieren (Feld F.2). Ein leer gefahrener schwerer Anhänger bleibt führerscheinrechtlich ein schwerer Anhänger.